BBU e.V., Prinz-Albert-Str.
73, 53113 Bonn
Ministerie van VROM
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SAS/IPC 645
Postbus 30945
Ontwerpbeschikking Urenco 2005
NL-2500 GX Den Haag
Bonn, Gronau, 22. März
2005
Kein Ausbau und Weiterbetrieb
der Urananreicherungsanlage in Almelo
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen die beantragte Erweiterung der Urananreicherungsanlage
Almelo erhebt der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz
(BBU) e. V. hiermit ergänzend zu seinem Sammeleinwand EINSPRUCH.
Durch die Pläne sieht der BBU Gefahren für die Bevölkerung
in den Niederlanden, aber auch in der Bundesrepublik Deutschland,
z. B. durch Urantransporte, aber auch durch Niedrigstrahlung und
denkbare Störfälle.
Zur allgemeinen Begründung
In den Niederlanden wurde nach unseren
Informationen auf Grund von Sicherheitsbedenken und möglichem
Missbrauch von Kernbrennstoffen die Beendigung der Atomenergienutzung
beschlossen. Die Urananreicherungsanlage Almelo ist Teil der Atomenergienutzung.
Eine Genehmigung des Antrags der Urenco würde eine drastische
Erhöhung des Gefahrenpotentials am Standort Almelo, aber auch
anderswo, bedeuten. Daher ist die Genehmigung zu versagen.
Angemerkt sei an dieser Stelle, dass der
BBU generell die sofortige Stillegung aller Atomanlagen - weltweit
- fordert.
Die Urenco lagert bereits jetzt abgereichertes
Uranhexafluorid bei COVRA / Borssele. Die genauen Lagerkapazitäten
in Almelo und Borssele werden in den ausgelegten Unterlagen nicht
ausreichend dargestellt und begründet. Auch in ihrem Schreiben
vom 15. März 2005 an den BBU bleibt offen, wo genau das abgereicherte
Uranmaterial aus Almelo (bisher rund 60.000 Tonnen!) verbleibt.
Für die Uranlagerung in Borssele ist ein eigenständiges
Genehmigungsverfahren incl. Umweltverträglichkeitsprüfung
durchzuführen.
Die für die Anlage beantragten strahlenschutzrelevanten
Werte sind inakzeptabel und die vorgesehenen Strahlenschutzmaßnahmen
sind unzureichend und stehen konträr zum Minimierungsgebot.
Im Zusammenhang damit, aber auch isoliert betrachtet, wäre
eine restriktive Begrenzung radioaktiver Ableitungen über Abluft
und Abwasser, im Falle einer Genehmigung, erforderlich. Die von
Urenco hierfür beantragten Werte sind inakzeptabel.
Soweit aus den ausgelegten Unterlagen
erkennbar ist, sind Mängel bei den Einrichtungen für Abwässer
und Brandschutz sowie bei der Löschmittelversorgung zu befürchten,
die die Ableitungen bzw. mögliche Freisetzungen von Uranverbindungen
erhöhen können. Die Abluft aus der Anlage wird vermutlich
nur teilweise überwacht und außer den Behälter-
oder Komponentenwänden existieren für die Uranlager gar
keine und für Anreicherungsanlagenteile vermutlich nur im Störfall
Rückhaltebarrieren für Freisetzungen.
Die in der Urananreicherungsanlage eingesetzten
UF6-Behälter besitzen eine relativ geringe Widerstandsfähigkeit
gegen mechanische und thermische Belastungen. Dies wird bei der
Auslegung der Anlage nicht ausreichend berücksichtigt.
Die Auslegung der Anlagenteile zur Anreicherung
und zur Lagerung gegen Einwirkungen von außen ist ebenfalls
unzureichend. Insbesondere in Bezug auf Flugzeugabstürze sind
ggf. große Auswirkungen mit Todesfällen in der Bevölkerung
möglich. Dies geht aus den Unterlagen zur Erweiterung der UAA
Gronau hervor. Die Behandlung in den Unterlagen wird dem nicht gerecht.
Daher ist es auch nicht ausreichend, die Bevölkerung im Umkreis
von 500 Metern persönlich über das Genehmigungsverfahren
zu informieren. Der Radius müsste mindestens 5 km betragen.
Die Störfallanalyse für den
Betrieb der Anreicherungsanlage und der Uranlager erscheint nicht
nachvollziehbar und denkbare Störfälle durch Einwirkungen
von innen und außen sind nicht berücksichtigt. Insbesondere
wurde der Flugzeugabsturz völlig unzureichend betrachtet. Chemotoxische
Belastungen müssen verstärkt beachtet werden. Darüber
hinaus sind die Betrachtungen zur Ausbreitung von UF6
nicht ausreichend. Im Zusammenhang mit den Ausbauplänen wird
vom BBU eine ausreichende Vorsorge gegen Kritikalitätsunfälle
bezweifelt.
Das bei der Anreicherung anfallende abgereicherte
Uran wird von der Antragstellerin als Wertstoff bezeichnet. Dies
entspricht nicht den Realitäten. Aus ökologischen und
ökonomischen Gründen ist eine Weiterverwendung in der
Atomenergieindustrie und auch in anderen Industriezweigen nicht
absehbar. Die bisherigen Tails sind daher als Atomabfall zu deklarieren
und entsprechend zu behandeln. Neue Tails dürfen nicht anfallen.
Eine Freigabe radioaktiver Materialien
darf - wenn überhaupt - nur unter Berücksichtigung von
weitgehenden, den Strahlenschutz gewährleistenden Auflagen,
erfolgen.
Die von der Antragstellerin durchgeführte
Umweltverträglichkeitsuntersuchung ist unzureichend. Den ausgelegten
Unterlagen ist keine Untersuchung zur Nullvariante und zu Vorhabensalternativen
- mit Ausnahme des Einsatzes einer anderen Anreicherungstechnologie
- zu entnehmen.
Zur Umweltverträglichkeitsuntersuchung
Allgemeines
Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung
wurde nicht ausreichend geprüft, ob das beantragte Vorhaben
Schutzgüter unzulässig belastet. Hierzu hat die Antragstellerin
eine Untersuchung vorzulegen.
In Bezug auf die Umweltverträglichkeit
ist auch die Eignung und die Sinnhaftigkeit des Standortes für
eine Anlage bzw. Anlagenteile zu bewerten. Der Betrieb der Urananreicherungsanlage
ist bereits derzeit mit einer hohen Zahl von Transporten gefährlicher
Güter (hauptsächlich UF6) verbunden.
Das UF6 wird mit natürlicher
Anreicherung antransportiert und der größte Teil als
angereichertes oder abgereichertes UF6 wieder abtransportiert.
Nach einer Konversion in Frankreich (oder anderswo?) wird das abgereicherte
Uran als U3O8 wieder antransportiert (nach
Borssele). Darüber hinaus können die Uranverbindungen
noch zur reinen Zwischenlagerung an- und wieder abtransportiert
werden. Wird der Ausbau der Anlage in Almelo genehmigt, ist im Sinne
der Umweltverträglichkeit festzulegen, welche Stoffe mit welchem
Verkehrsträger (z. B. Bahn) an- und abzutransportieren sind.
Im Genehmigungsverfahren für die
Anreicherungsanlage sind für die Umweltverträglichkeit
nicht nur die radioaktiven Stoffe relevant, sondern auch die Auswirkungen
anderer in der Anlage eingesetzter Stoffe. Hierzu enthalten die
Unterlagen keine nachvollziehbaren Aussagen (z. B. FCKW).
Einwendungen
- Die Untersuchung der Antragstellerin
zur Umweltverträglichkeitsprüfung ist unzureichend.
Begründung:
Die ausgelegten Unterlagen genügen nicht den Anforderungen
an eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung.
- Der Standort ist ungeeignet.
Begründung:
Unter umweltrelevanten Gesichtspunkten und der Notwendigkeit der
Vermeidung bzw. Minimierung von Auswirkungen ist der Standort
ungeeignet. Das UF6 soll antransportiert, der größere
Teil als UF6 wieder abtransportiert und als U3O8
wieder in die Niederlande antransportiert werden.
- Für den Fall der Genehmigung ist
eine Festlegung für An- und Abtransporte hinsichtlich Verkehrsträger
zu treffen.
Begründung:
Unter umweltrelevanten Gesichtspunkten (insbesondere auch möglichen
Unfällen) ist eine Festlegung erforderlich, welche Transporte
mit welchem Verkehrsträger (Straße/Schiene) zu erfolgen
haben.
- Die Angaben zur Nutzung von Betriebs-
und Hilfsstoffen sind zum Teil nicht nachvollziehbar.
Begründung:
Es kann nicht beurteilt werden, ob durch die Nutzung von Schadstoffen
enthaltenden Betriebs- und Hilfsstoffen die Umwelt beeinträchtigt
wird (z.B. ggf. die Ozonschicht durch Frigen).
Alternativenprüfungen
Die Errichtung und der Betrieb der beantragten
Urananreicherungsanlage sowie der Zwischenlagerung in Borssele stellen
eine Umweltbelastung dar. Bezüglich der Auswirkungen auf Mensch
und Umwelt, die einem Minimierungsgebot unterliegen, kann es je
nach Standorten und Vorgehensweisen zu Unterschieden kommen. Im
Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung hätte daher
geprüft werden müssen, ob das Bedürfnis zur Errichtung
dieser Anlage die Eingriffe in die Umwelt rechtfertigt bzw. in der
vorgesehenen Form am beantragten Ort umgesetzt werden kann. Daher
sind Nullvariante und Standortalternativen bezüglich Anreicherungsanlage
und Uranlager sowie Umgangsalternativen für die eingesetzten
Stoffe zu prüfen.
Einwendungen
- Die Betrachtung von Vorhabensalternativen
ist unvollständig.
Begründung:
Es fehlen zum Beispiel Betrachtungen zur Nullvariante, zu Standortalternativen
und zu Umgangsalternativen für die erzeugten Stoffe.
- Eine Prüfung der Nullvariante
der Erhöhung der Anreicherungskapazität führt zur
Ablehnung des Antrages.
Begründung:
Für die Versorgung der Niederlande und der Europäischen
Gemeinschaft mit angereichertem Uran ergeben sich bei Verzicht
auf die Kapazitätserhöhung keine Probleme. Gleiches
gilt auch weltweit.
Beurteilungsmaßstäbe
Es stimmt nicht, dass radiologische Einflüsse
aus dem Betrieb der Anreicherungsanlage keine Einflüsse auf
Menschen ausüben. Im Gegenteil ist nach Stand der Wissenschaft
sogar davon auszugehen, dass Schädigungen auftreten (z. B.
durch Niedrigstrahlung).
Die Umweltverträglichkeitsuntersuchung
enthält keine auf die Schutzgüter Fauna und Flora bezogenen,
erforderlichen Beurteilungsgrundlagen für die radioaktive Belastung.
Bei der Betrachtung der Auswirkungen des
Anlagenbetriebes muß auch der Flugzeugabsturz ernsthaft berücksichtigt
werden.
Im Genehmigungsverfahren muss eine Bewertung
von Lücken im Kenntnisstand und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung
der Angaben erfolgen. Ebensowenig wie für Fauna und Flora wird
in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung die Eigenständigkeit
für Grund- und Oberflächenwasser als Schutzgut erkennbar
dargestellt.
Einwendungen
Die Bewertungsmaßstäbe für
die Genehmigungsfähigkeit sind unvollständig.
Begründung:
Zum Beispiel werden die radiologischen Auswirkungen des Anlagenbetriebes
und von Störfällen nur auf den Menschen bezogen. Andere
Schutzgüter werden diesbezüglich nicht betrachtet.
Die Betrachtung zu Lücken im Kenntnisstand
für die Durchführung der Umweltverträglichkeitsuntersuchung
ist unzureichend und muss unter Berücksichtigung der Beurteilungskriterien
für die Schutzgüter Wasser, Fauna und Flora im Hinblick
auf Radioaktivität von der Antragstellerin neu vorgelegt werden.
Wir übernehmen an dieser Stelle Einsprüche
gegen den Ausbau der UAA Gronau, die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens
zum Ausbau auf 4500t UTA/a bisher vorgetragen worden sind, vgl.
Wortprotokoll der Anhörung in Legden, Sommer 2003. Wir denken,
daß Sie das Protokoll haben. Falls Sie das Protokoll nicht
haben, informieren Sie uns bitte, dann schicken wir eine Kopie.
Wir schließen uns auch den Bedenken an, die bei der Anhörung
in Almelo am 19. August 2003 vorgetragen worden sind. Wir behalten
uns vor, diesen Einspruch näher zu erläutern und zu ergänzen
und beantragen kostenlos und laufend über den Stand des Verfahrens
informiert zu werden. Wir kritisieren, daß wir im zurück
liegendem Jahr nicht über den Stand der Dinge informiert worden
sind.
Wir beantragen, daß eine mündliche
Anhörung über alle Einsprüche für Einwender/innen
aus Deutschland in Gronau, oder in Almelo, durchgeführt wird.
Ein Erörterungstermin nach dem Ende der Einspruchsfrist wird
vom niederländischem Recht nicht ausgeschlossen, dient der
Sachdiskussion und entspricht dem Geist der niederländisch-deutschen
Kernenergie-Kommission.
Weitere Aspekte:
- Es bleibt unklar, bis zu welchem Prozentsatz
das U-235 angereichert werden soll und wie die Kritikalität
verhindert werden soll.
- Es bleibt unklar, wo das Fluor nach
einer Rekonversion im Ausland verbleibt.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Ellermann,
BBU-Geschäftsführerin
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Udo Buchholz,
Mitglied des Geschäftsführenden BBU-Vorstand
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